Wer finanziert die Zuger Parteien?
Der Kanton Zug ist absolut intransparent, wenn es um die Finanzierung von Parteispenden geht. Die kantonale Verfassungsinitiative will dies endlich ändern.
Das will die Initiative
Offenlegungspflicht
Personen, Parteien und Lobbyorganisationen legen ihre Finanzen offen.
- Budgets für Wahl- und Abstimmungskämpfe
- Firmenspenden ab 1'000 Franken
- Spenden von Privatpersonen ab 5'000 Franken
Anonyme Spenden
Dubiose Spenden ohne Personenangaben werden verboten.
Interessensbindungen
Kandidat*innen für öffentliche Ämter legen ihre Interessensbindungen offen.
Gewählte Mandatsträger*innen aktualisieren diese Liste jährlich.
Kontrolle & Strafen
Der Kanton oder eine unabhängige Stelle überprüft die Richtigkeit der Angaben und erstellt ein öffentliches Register. Hält sich eine Partei oder ein*e Politiker*in nicht daran, so gibt es eine Busse.
Argumentarium
Die Schweiz ist das einzige Land, welches noch keine Transparenzregeln kennt. Es ist endlich Zeit, dass die Stimmbevölkerung erfährt, von wem die Parteien und Politker*innen Geld erhalten.
Direkte Demokratie stärken
In keinem anderen Land können die Bürger*innen so häufig abstimmen und wählen, wie in der Schweiz. Das ist ein grosses Privileg. Damit sich jede Person eine eigene Meinung bilden kann, muss er oder sie jedoch wissen, wie viel Geld die Parteien haben, welche grossen Geldgeber*innen diese bezahlen und was eine Wahl- oder Abstimmungskampagne kostet. Es soll nicht darum gehen, grosse Spenden zu verbieten.
Das Vertrauen in die Politik ausbauen
Wenn Bürger*innen kein Vertrauen in die Politik haben, liegt das häufig am mangelnden Wissen über deren Geldflüsse. Die Transparenzinitiative soll dies ändern.
Gesetzeslücke schliessen
Wir sind das einzige Land in Europa, das keine Regelung zur Offenlegung von Parteifinanzen
kennt. Sie wird dafür von der GRECO (deutsch: Staatengruppe gegen Korruption) regelmässig
kritisiert. Darunter leidet unser Image als Vorbild für andere Demokratien.
Nur Grossspenderinnen und Grossspender sind betroffen
Kein*e Kleinspender*in muss sich entblössen. Spenden über 5‘000
Franken müssen offengelegt werden.
Bevölkerung ernst nehmen
Mehrere repräsentative Umfragen, unter anderem des Forschungsinstituts gfs-zürich, von 2000 bis 2015 zeigen: Zwei Drittel der Schweizer Bevölkerung wünschen sich mehr Transparenz bei der Parteienfinanzierung. Doch seit den 80er-Jahren wurden die meisten Transparenzvorstösse vom bürgerlichen Zuger Kantonsrat abgelehnt. Es ist deshalb Zeit, dass sich die Zuger*innen erstmals dazu äussern können.
In der Schweiz kennen bereits die Kantone Tessin (seit 1998), Genf (seit 1999) und Neuenburg (seit 2014) Transparenz-Regeln. Im Kanton Schwyz und im Kanton Freiburg stimmte die Bevölkerung im Frühling 2018 einer entsprechenden Initiative zu.
Ausführliches Argumentarium
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